Elektromobil LG-4032 Seniorenhilfe,
Freizeitmobil mit TÜV Gutachten u. STVZO
Fahrten zum Einkaufen, in den Park oder zum Arztbesuch mit dem kraftvollen, leisen Elektromobil LG 4032. Eine Empfehlung von Motorgeräte Parske. Fahren ohne Führerschein auf Strassen, am Fahrbahnrand, auf Radstreifen, Radwegen, Trottoirs und Einkaufspassagen - ohne Helmpflicht und ohne Sicherheitsgurt. Das Seniorenmobil LG 4032 hat ein schickes Design, eine komfortable Federung und einen drehbaren Komfortsitz mit einer einstellbaren Rückenlehne.
Merkmale zur Elektromobil Seniorenhilfe LG 4032
- StVZO: ja
- Ideal für Langstreckenfahrer
- mit Sonnendach
- modernes Design, moderne Optik
- Zertifikate: EMC 72/245/EG (CE + EN12184)
- eine Parske Empfehlung
- Vorwärts- und Rückwärtsgang via Wippe bedienbar
- Drehregler zur stufenlosen Geschwindigkeitsregelung
- USB Handy Ladebuchse
- starker Motor
- LCD Display für Batterie und Geschwindigkeitsanzeige
- große Räder mit schicken Alufelgen
- 2 Rückspiegel
- drehbarer Komfortsitz mit einstellbarer Rückenlehne
- Vollfederung vorne und hinten
Technische Merkmale zum Elektromobil LG 4032
- Gewicht: 180 kg
- max. Belastung: 180 kg
- Bereifung: vorne und hinten 16" cm Strassenprofil
- Steigfähigkeit: 20° (36,4 %)
- max. Geschwindigkeit vorwärts 6/15 km/h, rückwärts 2-5 km/h
- Motor: 24V / 1400 W
- Wendekreis (min) 1,80 m
- Bodenfreiheit 12 cm
- Batterie 24 V / 100 Ah *2
- Ladegerät 24V/10A
- Ladezeit ca. 8-10 Std.
- Reichweite: bis zu 60 km (40+/-5 km, abhängig von Körpergewicht und Fahrverhalten)
Technische Maße zum Elektromobil LG 4032
- Länge: 155 cm
- Breite: 78 cm
- Höhe: 155 cm
Elektromobil, Seniorenhilfe bei Motorgeräte Parske aus Borken
Gesetzliche Bestimmungen zum Führen der Elektromobile "L&G-Scooter" im öffentlichen Straßenverkehr
1. Wo darf ich mit einem Elektromobil fahren?
Für das Elektro Mobil, L&G-Scooter gelten die allgemeinen Straßenverkehrsvorschriften. Die Scooter dürfen sowohl auf Radwegen als auch auf der Straße fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen außerdem kombinierte Rad- und Fußwege befahren werden. In Fußgängerzonen oder auf Fußwegen ist Schrittgeschwindigkeit empfohlen. Es besteht keine Helm- oder Gurttrageplicht.
2. Führerschein? – Wer darf ein Seniorenmobil fahren?
L&G-Scooter, die bauartbedingt nur für langsame Geschwindigkeiten ausgelegt sind, werden überwiegend von körperlich behinderten oder gebrechlichen Personen bestimmt. Die Fahrer solcher Scooter sind von jeglicher Erlaubnis- und Ausweispflicht befreit. Ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich. Vorausgesetzt, man ist mindestens 15 Jahre alt und ist mit den zugrundeliegenden Straßenverkehrsregeln vertraut. Behinderte Jugendliche / Kinder unter 15 Jahren dürfen einen L&G-Scooter mit einer maximalen Geschwindigkeit von 10 km/h fahren.
3. Betriebserlaubnis für ein Elektromobil oder allgemeine Betriebserlaubnis?
Alle Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren können, benötigen eine Betriebserlaubnis. Diese besteht aus einem TÜV- Gutachten und einem abgestempelten Vermerk der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde (Zulassungsstelle). Erst durch diesen Stempel ist die Betriebserlaubnis erteilt und erst dann darf das Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Anstelle der oben beschriebenen Betriebserlaubnis kann auch eine allgemeine Betriebserlaubnis mitgeliefert werden.
4. Muss das Elektromobil "L&G-Scooter" versichert werden?
Für die L&G-Scooter, die nicht schneller als 6 km/h fahren können, ist keine Versicherung notwendig. Es ist jedoch zu empfehlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen oder den L&G-Scooter in Ihre bereits vorhandene private Haftpflichtversicherung, mit schriftlicher Bestätigung des Versicherers, einzuschließen. Die L&G-Scooter, die schneller als 6 km/h fahren können, müssen versichert werden sowie über ein am hinteren Teil des Fahrzeugs angebrachtes Kennzeichen verfügen.
5. Neue StVZO Vorschrift
Neue elektronisch betriebene Elektromobile dürfen nur noch mit einer maximalen Geschwindigkeit von 15 km/h, und nicht wie früher mit 25 km/h, am Straßenverkehr teilnehmen. Zusätzlich muss jedes Mobil über einen Elektroantrieb verfügen. Das Fahrzeug muss an der Rückseite, gemäß §18 Abs. 2 Nr. 5 StVZO, mit einer Typgeprüften, reflektierenden Heckmarkierungstafel nach ECE-R 69 ausgerüstet sein.
Laufzeit | eff. Jahreszins | geb. Sollzinssatz p.a. | Gesamtbetrag | Anzahl der Raten | monatliche Rate |
6 Monate | 4,99% | 4,88% | 5.873,28 € | 6 | 978,88 € |
8 Monate | 4,99% | 4,88% | 5.897,04 € | 8 | 737,13 € |
10 Monate | 4,99% | 4,88% | 5.920,90 € | 10 | 592,09 € |
12 Monate | 4,99% | 4,88% | 5.944,80 € | 12 | 495,40 € |
18 Monate | 4,99% | 4,88% | 6.016,86 € | 18 | 334,27 € |
20 Monate | 5,99% | 5,83% | 6.093,00 € | 20 | 304,65 € |
24 Monate | 5,99% | 5,83% | 6.151,20 € | 24 | 256,30 € |
30 Monate | 5,99% | 5,83% | 6.239,40 € | 30 | 207,98 € |
36 Monate | 5,99% | 5,83% | 6.328,44 € | 36 | 175,79 € |
42 Monate | 5,99% | 5,83% | 6.418,02 € | 42 | 152,81 € |
48 Monate | 5,99% | 5,83% | 6.508,80 € | 48 | 135,60 € |
54 Monate | 5,99% | 5,83% | 6.599,88 € | 54 | 122,22 € |
60 Monate | 5,99% | 5,83% | 6.692,40 € | 60 | 111,54 € |
66 Monate | 5,99% | 5,83% | 6.785,46 € | 66 | 102,81 € |
72 Monate | 5,99% | 5,83% | 6.878,88 € | 72 | 95,54 € |
Laufzeit | 72 Monate |
---|---|
eff. Jahreszins | 5,99% |
geb. Sollzinssatz p.a. | 5,83% |
Gesamtbetrag | 6.878,88 € |
Anzahl der Raten | 72 |
monatliche Rate | 95,54 € |
Laufzeit | 66 Monate |
---|---|
eff. Jahreszins | 5,99% |
geb. Sollzinssatz p.a. | 5,83% |
Gesamtbetrag | 6.785,46 € |
Anzahl der Raten | 66 |
monatliche Rate | 102,81 € |
Laufzeit | 60 Monate |
---|---|
eff. Jahreszins | 5,99% |
geb. Sollzinssatz p.a. | 5,83% |
Gesamtbetrag | 6.692,40 € |
Anzahl der Raten | 60 |
monatliche Rate | 111,54 € |
Gilt nur für ausgewählte Produkte.